Karte zu Aufnahmekriterien für Prüfaufträge nach Normen
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Prüflabore

Teil von Bauteilprüfung Normen als Leitfaden für Prüfumfang und Probennahme

Bauteilprüfung Normen: Aufnahmekriterien für Prüfaufträge

Bauteilprüfung Normen: Aufnahmekriterien für Prüfaufträge mit Normenbezug nach DIN EN 1090 und VDI 2230, Prüfumfang, Probenahme, Dokumentation und Freigabe.

Das Wichtigste auf einen Blick

  • Normenbezug, Prüfumfang und Probenahme entscheiden über die Annahme eines Prüfauftrags.
  • DIN EN 1090 gilt für Tragwerke aus Stahl, VDI 2230 für hochbeanspruchte Schraubenverbindungen.
  • Prüfmittel brauchen gültige Kalibrierung, Proben eine lückenlose Kennzeichnung.
  • Prüfbericht und Freigabe verlangen benannte Verantwortliche und prüfbare Rohdaten.
  • Unvollständige Aufträge werden zurückgewiesen, nicht nachträglich ergänzt.

Normenbezug klären, bevor der Auftrag angenommen wird

Jeder Prüfauftrag nennt zuerst die Prüfnorm mit Ausgabejahr. Ohne diese Angabe lässt sich kein Prüfplan erstellen und kein Ergebnis bewerten. Bei Tragwerken aus Stahl regelt DIN EN 1090 die Ausführung, die Ausführungsklassen und die Anforderungen an Schweißverbindungen.

Für Schraubenverbindungen liefert VDI 2230 Blatt 1 die systematische Berechnung. Vorspannkraft, Anziehdrehmoment und Setzverhalten werden daraus abgeleitet und als Prüfgrößen in den Auftrag übernommen. Welche Prüfverfahren zum Bauteil passen, ordnet der Normenausschuss Werkstofftechnologie (NWT) ein.

Die Ausführungsklasse EXC1 bis EXC4 steuert, wie umfangreich Schweißnahtprüfungen ausfallen. Ohne Angabe der Klasse bleibt der Prüfumfang offen. Prüfplaner fordern diese Angabe zusammen mit dem Schweißnahtgütegrad vor der Auftragsbestätigung an.

Fehlt der Normenbezug, klärt der Prüfplaner ihn vor der Annahme. Verweist der Kunde nur auf "übliche Qualität", geht der Auftrag zurück. Ein Messwert ohne Bezugsnorm lässt sich weder bewerten noch gegenüber Dritten belegen.

Prüfumfang, Probenahme und Prüfmittel prüfen

Der Prüfumfang folgt aus Norm, Bauteil und Losgröße. Danach entscheidet die Prüfstelle, ob Kapazität, Prüfmittel und Personal für den Auftrag ausreichen.

Aufnahmekriterium Mindestangabe im Auftrag Prüfpunkt bei Annahme
Normenbezug Norm, Ausgabejahr, Prüfart Ist die Fassung noch gültig?
Prüfumfang Losgröße, Stichprobe, Merkmale Deckt der Umfang die Norm ab?
Probenahme Ort, Zeitpunkt, Kennzeichnung Ist die Rückverfolgbarkeit gesichert?
Prüfmittel Gerät, Messbereich, Kalibrierstatus Läuft die Kalibrierung noch?
Dokumentation Prüfplan, Rohdaten, Bericht Ist die Freigabe benannt?

Die Probenahme legt fest, welche Teile geprüft werden und wie sie gekennzeichnet sind. Ohne eindeutige Kennzeichnung fehlt die Rückverfolgbarkeit, und der Prüfbericht verliert seine Aussagekraft.

Eine Stichprobe ohne definierten Umfang führt zu Streit über die Aussagekraft. Der Prüfauftrag nennt deshalb Losgröße, Prüfmerkmale und Annahmekriterien. Bei zerstörender Prüfung wird zusätzlich festgelegt, wie viele Teile verbraucht werden dürfen.

Für die Auftragsannahme gilt eine feste Reihenfolge:

  1. Normenbezug und Ausgabejahr prüfen.
  2. Prüfumfang, Losgröße und Stichprobe abgleichen.
  3. Probenahme, Kennzeichnung und Transport klären.
  4. Prüfmittel, Kalibrierstatus und Termin bestätigen.
  5. Auftrag schriftlich bestätigen oder begründet ablehnen.

Akkreditierung und Prüfmittelüberwachung

Nicht jede Prüfstelle darf jedes Verfahren abrechnen. Die Akkreditierung legt fest, welche Prüfverfahren und Messgrößen abgedeckt sind. Ein Auftrag außerhalb dieses Bereichs wird abgelehnt oder an ein Partnerlabor weitergegeben.

Messgeräte bleiben nur gültig, wenn die Kalibrierung lückenlos dokumentiert ist. Der Prüfauftrag nennt Messbereich und Toleranz, damit Messunsicherheit und Kalibrierintervall zusammenpassen.

Dokumentation, Prüfbericht und Freigabe

DIN EN 1090 verlangt eine dokumentierte Fertigungskontrolle. Die Prüfstelle liefert Rohdaten, Messprotokolle und einen Prüfbericht mit eindeutiger Identifikation des Prüfgegenstands. Abweichungen bei Proben oder Prüfbedingungen werden mit Datum und Namen vermerkt.

Die Freigabe läuft in vier Schritten:

  1. Prüfplan gegen die vereinbarte Norm abgleichen.
  2. Rohdaten und Auswertung auf Vollständigkeit prüfen.
  3. Bericht durch eine befugte Person freigeben und versionieren.
  4. Freigegebenen Bericht an den Auftraggeber übermitteln.

Nachträgliche Änderungen an einem freigegebenen Bericht erhalten eine neue Versionsnummer. Die alte Fassung bleibt archiviert, damit die Prüfhistorie nachvollziehbar bleibt.

Rechtliche und organisatorische Rahmenbedingungen

Das Produktsicherheitsgesetz verpflichtet Hersteller, Produkte nur sicher bereitzustellen. Prüfberichte sind ein Baustein dieser Nachweiskette. Der Text des Produktsicherheitsgesetzes nennt Pflichten und Zuständigkeiten der Marktüberwachung.

In der Prüfumgebung gilt zusätzlich der Arbeitsschutz. Zugprüfmaschinen, Härteprüfer und Prüfstände brauchen Unterweisungen und sichere Schutzeinrichtungen. Die DGUV zu Vorschriften, Regeln und Informationen bündelt die einschlägigen Regelwerke.

Auftraggeber aus dem Anlagenbau verlangen häufig zusätzlich Nachweise zur Werkstoffrückverfolgbarkeit. Diese Anforderung gehört in den Prüfauftrag, sonst bleibt sie bei der Abnahme offen.

Häufige Fragen

Welche Unterlagen gehören zu einem vollständigen Prüfauftrag?

Norm mit Ausgabejahr, Zeichnung mit Revisionsstand, Werkstoffangaben, Losgröße, Probenahmeplan, Termin und Ansprechpartner. Fehlt ein Element, wird der Auftrag nicht angenommen.

Wann muss eine Prüfstelle einen Auftrag ablehnen?

Ohne Normenbezug, ohne ausreichende Probenmenge, bei abgelaufener Kalibrierung der benötigten Prüfmittel oder wenn der Prüfumfang die Akkreditierung der Stelle übersteigt.

Was fordert DIN EN 1090 von prüfenden Betrieben?

DIN EN 1090-1 fordert die werkseigene Produktionskontrolle und die Leistungserklärung für das CE-Zeichen. DIN EN 1090-2 regelt die Ausführung, Prüfungen an Schweißnähten richten sich nach Ausführungsklasse und Schweißnahtgüte.

Warum ist VDI 2230 für Prüfaufträge wichtig?

VDI 2230 beschreibt die Berechnung hochbeanspruchter Schraubenverbindungen. Daraus ergeben sich Vorspannkraft und Anziehdrehmoment, die als Prüfgrößen im Auftrag stehen müssen.

Wer gibt einen Prüfbericht frei?

Eine befugte Person der Prüfstelle, die nicht mit der Durchführung betraut war, wenn das Qualitätsmanagementsystem eine unabhängige Freigabe verlangt. Name und Datum stehen im Bericht.

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