Prüflabore
Teil von Bauteilprüfung Normen als Leitfaden für Prüfumfang und Probennahme
Bauteilprüfung Normen in 6 Schritten anwenden
Bauteilprüfung Normen in sechs Schritten anwenden: Normenauswahl, Prüfplan, Probenahme, Prüfmittel, Prüfbericht und Freigabe mit Formularen und Zuständigkeiten.
Das Wichtigste auf einen Blick
- Sechs Schritte führen von der Normenauswahl bis zur Freigabe des Bauteils.
- Jeder Schritt braucht ein Formular und einen namentlich benannten Verantwortlichen.
- Prüfplan, Probenahmeprotokoll und Prüfbericht bilden die durchgängige Nachweiskette.
- Ohne geregelte Probenahme und kalibrierte Prüfmittel ist jedes Ergebnis angreifbar.
- Die Freigabe erteilt die Qualitätsleitung, nicht die prüfende Stelle.
Die sechs Schritte, Ergebnisse und Zuständigkeiten
| Schritt | Ergebnis | Zuständig | Formular |
|---|---|---|---|
| 1 Normen auswählen | Normenliste mit Ausgabedatum | Konstruktion und Qualitätssicherung | Normenrecherchebogen |
| 2 Prüfumfang festlegen | Prüfmerkmale und Grenzwerte | Qualitätssicherung | Prüfmerkmalblatt |
| 3 Prüfplan erstellen | Verfahren, Prüfmittel, Stichprobe | Prüfplanung | Prüfplan |
| 4 Probenahme | gekennzeichnetes Prüflos | Wareneingang und Fertigung | Probenahmeprotokoll |
| 5 Prüfung durchführen | Rohdaten und Messunsicherheit | Prüflabor | Messprotokoll |
| 6 Dokumentieren und freigeben | Prüfbericht mit Freigabevermerk | Qualitätsleitung | Prüfbericht, Freigabeschein |
Schritt 1 und 2: Norm auswählen und Prüfumfang festlegen
Am Anfang steht die Frage, welche Norm für das Bauteil gilt. Prüfen Sie, ob eine Produktnorm, eine Werkstoffnorm oder eine Prüfnorm greift. Häufige Fälle sind der Zugversuch nach DIN EN ISO 6892-1, die Härteprüfung nach DIN EN ISO 6507-1 und die Bewertung von Schweißnähten nach DIN EN ISO 5817. Die zuständigen Gremien listet die Übersicht der DIN-Normenausschüsse für Material- und Bauteilprüfung.
Kontrollieren Sie, ob eine Norm zurückgezogen oder durch eine Neufassung ersetzt wurde. Zitieren Sie jede Norm mit Titel und Ausgabedatum. Wie Verweise richtig formuliert werden, beschreibt die DIN-Seite zur Anwendung von Normen.
Im zweiten Schritt legen Sie den Prüfumfang fest. Gleichen Sie Zeichnung, Lastenheft und Kundenanforderung ab. Notieren Sie je Prüfmerkmal den Grenzwert, die Toleranz und die Maßeinheit.
Streit entsteht meist hier, weil der Geltungsbereich zu weit oder zu eng gefasst wurde. Halten Sie die Entscheidung schriftlich fest und lassen Sie sie vom Kunden bestätigen, wenn die Zeichnung unklar bleibt.
Schritt 3 und 4: Prüfplan aufstellen und Probenahme regeln
Der Prüfplan ist das zentrale Formular. Er nennt Prüfmerkmal, Prüfverfahren, Prüfmittel mit Nummer, Prüfhäufigkeit und Zuständigkeit. Für attributive Prüfungen nutzen Sie die Stichprobenplanung nach DIN ISO 2859-1. Vermerken Sie außerdem das Kalibrierintervall jedes Prüfmittels und die Person, die dessen Gültigkeit überwacht.
Die Probenahme entscheidet über die Aussagekraft der gesamten Prüfung. Bilden Sie ein Los, kennzeichnen Sie jede Probe eindeutig und dokumentieren Sie Entnahmeort, Zeitpunkt und Entnehmer. Rückstellmuster gehören in einen festgelegten Bereich mit definierter Lagerdauer. Ohne Probenahmeprotokoll lässt sich ein Ergebnis später nicht mehr nachvollziehen.
Prüfen Sie vor dem Start, ob Probengröße und Losgröße zusammenpassen. Eine Stichprobe von drei Teilen aus einem Los von 5000 sagt wenig aus. Bei zerstörenden Prüfungen planen Sie Ersatzteile ein, sonst fehlt am Ende das freigabefähige Bauteil.
Schritt 5 und 6: Prüfen, dokumentieren und freigeben
Vor jedem Prüflauf kontrollieren Sie Kalibrierschein, Gültigkeit und Nullabgleich der Prüfmittel. Temperatur und Luftfeuchte gehören ins Protokoll, wenn die Norm Grenzen vorgibt. Rohdaten sichern Sie unverändert, bevor Sie runden oder umrechnen.
Arbeiten an Prüfständen fallen unter den Arbeitsschutz. Die DGUV Vorschriften und Regeln bündeln die Vorgaben für Arbeitsmittel und wiederkehrende Prüfungen.
Der Prüfbericht fasst alles zusammen. Nach DIN EN ISO/IEC 17025 enthält er Prüfgegenstand, Verfahren mit Ausgabedatum, Ergebnis, Messunsicherheit, Datum und prüfende Person. Die Qualitätsleitung vergleicht Ergebnis und Grenzwert und entscheidet über Freigabe, Nacharbeit oder Sperre. Jede Entscheidung erhält Namen, Datum und Unterschrift.
Zwei Schwachstellen kosten in der Praxis am meisten Zeit: Prüfpläne ohne Prüfmittelnummer und Proben ohne Losbezug. Beheben lässt sich beides mit fortlaufenden Formularnummern und einer Barcode-Kennzeichnung an der Probe. Gesperrte Teile kennzeichnen Sie mit Anhänger und lagern sie getrennt vom freigegebenen Bestand.
Häufige Fragen
Welche Normen gelten für eine Bauteilprüfung?
Die passende Norm ergibt sich aus Produkt, Werkstoff und Verwendungszweck. Für metallische Werkstoffe sind Zugversuch und Härteprüfung typische Verfahren, für Schweißkonstruktionen kommt die Bewertung von Unregelmäßigkeiten hinzu. Die Auswahl gehört mit Ausgabedatum in den Prüfplan.
Wer darf Proben nehmen und prüfen?
Probenahme und Prüfung übernehmen geschulte Mitarbeiter, die schriftlich benannt sind. Wer welche Prüfung durchführen und wer sie freigeben darf, regelt der Prüfplan. Die Freigabe liegt bei der Qualitätsleitung.
Was muss ein Prüfbericht enthalten?
Prüfgegenstand, angewendetes Verfahren mit Ausgabedatum, Ergebnis, Messunsicherheit, Datum und prüfende Person. Fehlt die Messunsicherheit, ist der Bericht für Grenzfälle unbrauchbar, weil sich Freigabe und Nacharbeit nicht sauber trennen lassen.
Wer erteilt die Freigabe?
Nicht die prüfende Stelle, sondern eine benannte Person der Qualitätsleitung. Sie vergleicht Ergebnis und Grenzwert und dokumentiert die Entscheidung mit Namen, Datum und Unterschrift.