Prüflabore
Teil von Prüfbericht erstellen mit Anleitung für Pflichtangaben und Freigabe
Prüfbericht erstellen in 5 Schritten zur Freigabe
Prüfbericht erstellen in 5 Schritten: Rohdaten erfassen, Plausibilität prüfen, Messunsicherheit bewerten, freigeben, archivieren. Formulare und Fristen.
Das Wichtigste auf einen Blick
- Fünf Schritte führen von Rohdaten zur Freigabe: erfassen, prüfen, Unsicherheit bewerten, Bericht prüfen, archivieren.
- Formulare: Prüfprotokoll, Unsicherheitsbudget, Prüfberichtsvorlage, Freigabevermerk.
- Fristen: Erfassung am Prüftag, Plausibilitätsprüfung binnen 24 Stunden, Freigabe binnen drei Werktagen.
- Vier-Augen-Prinzip und Revisionssicherheit sind Pflicht.
- Aufbewahrung: fünf bis zehn Jahre, bei technischer Dokumentation nach ProdSG zehn Jahre.
Schritt 1: Rohdaten erfassen und Prüfmittel dokumentieren
Prüfingenieure erfassen Messwerte, Umgebungsbedingungen, Prüfmittel und Kalibrierstatus direkt im Prüfprotokoll. Jede Messung erhält eine eindeutige Kennung, damit der Bezug zum Prüfplan erhalten bleibt. Formulare: Prüfprotokoll, Messwerteliste, Prüfmittelliste. Frist: am Prüftag, spätestens mit Abschluss der Messreihe.
Wer Normen wie DIN EN ISO/IEC 17025 anwendet, findet die Grundlagen in den DIN-Normen. Rohdaten niemals nachträglich verändern, Korrekturen nur mit Datum, Kürzel und Begründung.
Die Erfassung erfolgt papierlos oder auf einem Prüfprotokoll. Wichtig sind die Rückverfolgbarkeit zum Prüfmittel und die eindeutige Zuordnung zum Auftrag. Fehlende Angaben führen später zu Rückfragen und Verzögerungen. Deshalb prüft der Prüfingenieur schon bei der Erfassung, ob alle Pflichtfelder gefüllt sind. Ein unvollständiges Protokoll geht nicht in die Plausibilitätsprüfung.
Schritt 2: Plausibilitätsprüfung im Vier-Augen-Prinzip
Die Plausibilitätsprüfung folgt einer festen Checkliste:
- Einheiten, Skalen und Nachkommastellen stimmen.
- Messwerte liegen innerhalb der erwarteten Toleranzen.
- Ausreißer sind dokumentiert und bewertet.
- Kalibrierfristen der Prüfmittel sind gültig.
- Referenznorm und Prüfplan passen zum Auftrag.
Ein zweiter Prüfer zeichnet die Prüfung ab. Frist: 24 Stunden nach Datenerfassung. Formular: Prüfvermerk. Bei Abweichungen geht der Datensatz zurück an Schritt 1. Die DIN-Normenausschüsse zeigen, welche Gremien die Prüfverfahren für Material und Bauteile standardisieren.
Die Plausibilitätsprüfung ist keine zweite Messung. Sie prüft, ob die Daten zum Prüfplan, zur Norm und zum Prüfgegenstand passen. Ausreißer werden nicht automatisch verworfen. Sie werden markiert, begründet und bei Bedarf in die Messunsicherheit einbezogen. Der Prüfvermerk hält fest, wer wann welche Werte akzeptiert oder zurückgewiesen hat.
Schritt 3: Messunsicherheit bewerten und dokumentieren
Die Messunsicherheit wird nach dem GUM (ISO/IEC Guide 98-3) bestimmt. Dazu gehören Unsicherheitsbeiträge aus Kalibrierung, Wiederholbarkeit, Umgebung und Bedienung. Formular: Unsicherheitsbudget mit Sensitivitätskoeffizienten. Die erweiterte Unsicherheit ergibt sich mit dem Erweiterungsfaktor k=2 für etwa 95 Prozent Überdeckung. Beispielrechnung: Bei einer Standardunsicherheit von 0,2 mm und k=2 beträgt die erweiterte Unsicherheit 0,4 mm. Das Ergebnis wird im Prüfbericht als Messwert mit Unsicherheitsangabe geführt.
Das Unsicherheitsbudget wird einmal je Prüfverfahren aufgebaut und bei Änderungen aktualisiert. Es gehört nicht in den Bericht selbst, sondern in die Prüfanweisung. Im Bericht steht das Ergebnis mit Unsicherheit. Wer die Unsicherheit erst bei der Freigabe berechnet, verliert Zeit und riskiert Rückfragen.
Schritt 4: Prüfbericht erstellen und fachlich prüfen
Der Bericht folgt einer Vorlage mit Pflichtangaben: Auftraggeber, Prüfgegenstand, Prüfnorm, Prüfdatum, Ergebnis, Messunsicherheit und Freigabevermerk. Die fachliche Prüfung übernimmt die Prüfleitung oder der Qualitätsmanagement-Beauftragte, dessen Rolle die DIHK beschreibt. Frist: drei Werktage nach Plausibilitätsprüfung. Formular: Prüfberichtsvorlage. Der Prüfer vermerkt offene Punkte direkt im Dokument.
Die Vorlage enthält Pflichtfelder und optionale Felder. Pflichtfelder sind ohne Ausnahme zu füllen. Optionale Felder werden nur genutzt, wenn sie für den Auftrag relevant sind. Der Bericht muss ohne Nachfragen lesbar sein. Dazu gehören klare Bezeichnungen, Einheiten und Bezüge zu den Rohdaten.
Schritt 5: Freigeben, revisionssicher archivieren, Fristen einhalten
Die Freigabe erfolgt durch Unterschrift oder qualifizierte elektronische Signatur. Formular: Freigabevermerk mit Datum, Name und Version. Danach wird der Bericht revisionssicher archiviert. Aufbewahrungsfristen: je nach Regelwerk fünf bis zehn Jahre. Das ProdSG verlangt für technische Dokumentation zehn Jahre. Archivierung unverzüglich nach Freigabe. Änderungen nach Freigabe nur als neue Version mit Revisionsnummer.
Die Freigabe ist mehr als eine Unterschrift. Sie umfasst die Bestätigung, dass Rohdaten, Plausibilitätsprüfung, Unsicherheit und Bericht vollständig sind. Wer freigibt, haftet für die Richtigkeit. Deshalb sollten Freigabeberechtigungen klar geregelt und dokumentiert sein.
Fristen und Formulare im Überblick
| Schritt | Formular | Frist |
|---|---|---|
| Rohdaten erfassen | Prüfprotokoll, Messwerteliste | am Prüftag |
| Plausibilität prüfen | Prüfvermerk | 24 Stunden |
| Unsicherheit bewerten | Unsicherheitsbudget | vor Berichtserstellung |
| Bericht prüfen | Prüfberichtsvorlage | drei Werktage |
| Freigeben und archivieren | Freigabevermerk | unverzüglich |
Häufige Fragen
Welche Formulare sind für den Prüfbericht Pflicht?
Prüfprotokoll, Unsicherheitsbudget, Prüfberichtsvorlage und Freigabevermerk. Sie sichern Rohdaten, Bewertung und Freigabe.
Wie lange dauert die Freigabe?
Von der Datenerfassung bis zur Freigabe sind fünf Werktage realistisch: 24 Stunden Plausibilität, drei Werktage Prüfung, ein Werktag Freigabe und Archivierung.
Wer darf einen Prüfbericht freigeben?
Die Prüfleitung oder eine beauftragte Person mit fachlicher Qualifikation. Die Freigabe muss im Qualitätsmanagementsystem geregelt sein.
Was gehört zur Messunsicherheit?
Beiträge aus Kalibrierung, Wiederholbarkeit, Umgebung und Bedienung. Die erweiterte Unsicherheit wird mit k=2 angegeben.
Wie lange müssen Prüfberichte archiviert werden?
Je nach Regelwerk fünf bis zehn Jahre. Für technische Dokumentation nach ProdSG gilt eine zehnjährige Aufbewahrungsfrist.